Leistungsqualität

Ich mache nicht alles, auch wenn ich es kann,

 

weil nicht jeder alles gleich gut machen kann!

Der Begriff  "Büroservice"  wird mittlerweile in sehr weit gefächerten Tätigkeitsbereichen angeboten, so z. B. über die Sekretariatsarbeit zur Buchhaltung vorbei am Webdesign bis hin zum Hunde spazieren führen.

Ich habe mich jedoch auf die wesentlichen Aufgabenbereiche einer klassischen Sekretärin mit fundierten Fachkenntnissen in der Buchhaltung (Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, lfd. Lohnabrechnungen) und als Rechtsanwaltsfachangestellte im Mahnwesen  beschränkt, was u. a. auch die Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen genügend weit und großflächig abdeckt.

 

Nur somit kann ich eine qualifizierte Leistung auf den Gebieten

- Sekretariatsarbeiten                                              
- Büroorganisation
- Buchführung (Buchen laufender Geschäftsvorfälle)   

gewährleisten. Alles andere wären halbe Sachen!

 

Ich unterstütze Sie selbstverständlich in sämtlichen Vorhaben, die Sie in alleiniger Verantwortung durchführen, aber für diverse Fachbereiche, wie insbesondere Steuerberatung, besteht ganz klar ein gesetzliches Verbot für den BüroService und ist ausschließlich den Steuerberatern (ohne Ausnahmen!) vorbehalten (siehe hierzu auch § 5 StBerG: Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen). Sie erhalten gemäß diesen gesetzlichen Bestimmungen somit auch keinerlei Leistung nach dem Steuerberatungsgesetz.

Auch für Web-/Grafik-Design, EDV-Anlagen etc. gibt es Speziallisten.

Ich arbeite jedoch mit Steuer-, Rechtsberatern oder sonstigen zusammen und kann in diesen Fällen vermittelnde Tätigkeiten übernehmen bzw. Kontakte herstellen. Dies sollte allerdings im "aktuen" Fall konkret besprochen werden.

 

Büro-Chaos?

Herzlich willkommen!

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